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Unternehmensanleihe über EUR 250 Mio. vollständig platziert


12.11.2019

-> Platzierung bei institutionellen Investoren in Europa und den USA
-> Laufzeit von 3 1/4 Jahren, Coupon von 3,5 Prozent p.a.
-> Anleihe erhält ein Ba3 Rating von Moody’s sowie ein BB- von Standard & Poor’s und Fitch
-> Mittel zur Finanzierung des angekündigten Portfolio-Ankaufs in Deutschland sowie für weiteres Wachstum

Peach Property Group, ein auf Bestandshaltung in Deutschland spezialisierter Investor mit Fokus auf Wohnimmobilien, hat eine Unternehmensanleihe mit einem Volumen von EUR 250 Mio. erfolgreich bei institutionellen Investoren in Europa und in den USA platziert. Die Anleihe, die zu einem Ausgabepreis von 99,238 Prozent platziert wurde, hat eine Laufzeit von 3 1/4 Jahren bis zum 15. Februar 2023 und ist mit 3,5 Prozent p.a. verzinst. Sie wurde von den Ratingagenturen Standard & Poor’s und Fitch mit BB- sowie von Moody’s mit Ba3 eingestuft.

Ein Listing der Unternehmensanleihe ist vorgesehen, die Kotierung an der TISE – The International Stock Exchange – im Haupttableau (Official List) beantragt. Die Mittel der Anleihe werden zur Finanzierung des weiteren Wachstums in Deutschland und speziell für den bereits angekündigten Ankauf eines Immobilienportfolios mit 3.650 Wohnungen genutzt, wodurch der Wohnungsbestand der Peach Property zum Jahresende 2019 im Jahresvergleich um über 40 Prozent auf 12.450 Einheiten mit einem Marktwert von rund CHF 1,1 Mrd. steigt.

Dr. Thomas Wolfensberger, CEO der Peach Property Group: „Wir freuen uns sehr über das grosse Interesse von Investoren an unserer Unternehmensanleihe und über das Vertrauen in unsere Gesellschaft. Dies ist ein weiterer Meilenstein in der Umsetzung unserer Wachstumsstrategie, für die wir nun zusätzlichen finanziellen Spielraum geschaffen haben.“

Kontakte:

Medien, Investoren und Analysten
Dr. Thomas Wolfensberger, Chief Executive Officer und Dr. Marcel Kucher, Chief Financial Officer
+41 44 485 50 00 | investors@peachproperty.com

Medien Deutschland
edicto GmbH, Axel Mühlhaus, Peggy Kropmanns
+49 69 90 55 05 52 | amuehlhaus@edicto.de

Über die Peach Property Group AG

Die Peach Property Group ist ein Immobilieninvestor und -entwickler mit einem Anlageschwerpunkt in Deutschland. Die Gruppe steht für langjährige Erfahrung, Kompetenz und Qualität. Innovative Lösungen für moderne Wohnbedürfnisse, starke Partnerschaften und eine breite Wertschöpfungskette runden das Profil ab. Das Portfolio besteht aus renditestarken Bestandsimmobilien, typischerweise in B-Städten im Einzugsgebiet von Ballungsräumen. Daneben entwickelt die Gruppe Immobilien für den eigenen Bestand oder zur Vermarktung im Stockwerkeigentum. Im letzteren Bereich konzentriert sich die Gruppe auf A-Standorte und Objekte mit attraktiver Architektur und gehobener Ausstattung für einen internationalen Kundenkreis. Die Aktivitäten umfassen die gesamte Wertschöpfungskette von der Standortevaluation, über den Erwerb bis zum aktiven Asset Management und dem Verkauf oder Vermietung der Objekte.

Die Peach Property Group AG hat ihren Hauptsitz in Zürich sowie den deutschen Gruppensitz in Köln. Die Peach Property Group AG ist an der SIX Swiss Exchange kotiert (PEAN, ISIN CH0118530366). Der Verwaltungsrat umfasst Reto Garzetti (Präsident), Peter Bodmer, Dr. Christian De Prati sowie Kurt Hardt.

Weitere Informationen unter http://peachproperty.com

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Südafrika, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere wurden und werden nicht unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung („U.S. Securities Act“) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika an oder für Rechnung oder zugunsten von US-Personen nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Verkauf angeboten werden.

Diese Bekanntmachung richtet sich an oder ist zur Verteilung in Grossbritannien nur für (i) Personen bestimmt, die über professionelle Erfahrung im Umgang mit Kapitalanlagen verfügen entsprechend Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 („Order“) oder (ii) ‚high net worth entities‘ (institutionelle Investoren), die unter Artikel 49(2) (a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden als „relevante Personen“ bezeichnet). Diese Bekanntmachung richtet sich nur an relevante Personen. Andere Personen sollten weder auf Basis dieser Bekanntmachung noch aufgrund eines seiner Inhalte handeln oder sich darauf verlassen.

Die Obligationen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) bestimmt und sollten Kleinanlegern im EWR nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff „Kleinanleger“ eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) sie ist ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 von MiFID II; (ii) sie ist ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97, soweit dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 10 MiFID II gilt; oder (iii) sie ist kein qualifizierter Anleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 („EU Prospektverordnung“). Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die „PRIIPs-Verordnung“) erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Obligationen an Kleinanleger im EWR erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Obligationen an Kleinanleger im EWR nach der PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.

Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die keine Tatsachen darstellen und durch die Worte „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Wendungen gekennzeichnet sind. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Peach Property Gruppe und beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, welche die Peach Property Gruppe nach bestem Wissen vorgenommen hat, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Peach Property Gruppe liegen. Tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen können erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen Ereignissen und Entwicklungen abweichen.